Humangenetische Beratung:      

bei Menschen mit geistiger Behinderung bekommt die humangenetische Beratung sehr große Relevanz (Vererbung)

 

Abtreibung:              

die Entscheidung zur Abtreibung wird bei nicht-einwilligungsfähigen Menschen mit geistiger Behinderung vom gesetzlichen Betreuer gefällt

 

Früheuthanasie:     

Kindstötung im Zeitraum von 2 Wochen nach der Geburt fällt rechtlich unter die passive Sterbehilfe

 

„Singer“-Debatte:    

Zeitraum von 3 Wochen wird vorgeschlagen

 

Trennung von Mutter und Kind (bei Müttern mit geistiger Behinderung):

bei eventueller Gefahr des Kindeswohls, diese Möglichkeit wird oft zur Rechtfertigung einer Sterilisation oder Abtreibung benutzt