Schulrecht

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Die aktuellen Gesetzesänderungen für die Sonderpädagogik

a) Bezeichnung von Förderschulen nach §19 SchG

Im Zuge der Neubearbeitung des Schulgesetzes für NRW muss besonders auf geänderte Begrifflichkeiten hingewiesen werden. Die Sonderschulen werden seit dem 01.08.2005 nun nicht mehr als "Sonderschule", sondern nur noch als "Förderschule" bezeichnet. Die verschiedenen Schwerpunkte werden durch den Zusatz "mit dem Förderschwerpunkt ......" kenntlich gemacht.

Die verschiedenen Schulen werden nun also folgendermaßen bezeichnet:
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt .......

 

b) Verordnung über sonderpädagogische Förderung

Auch das sogenannte VO-SF hat einen neuen Namen bekommen. Seit dem 29.04.2005 spricht man hier vom AO-SF und meint die Verordnung über sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.