
Überprüfung der Dauer der Einwilligungsunfähigkeit
    - Prognose erstellen 
    
 - ist eine Wiederherstellung der Einwilligungsfähigkeit vorhersehbar, 
    darf keine Sterilisation durchgeführt werden 
    
 - alle Behandlungsmöglichkeiten zur Besserung des Zustands müssen 
    erfolglos ausgeschöpft sein 
 
 
Beachtung des natürlichen Willens des 
Betreuten
    - der natürliche Wille darf nicht ignoriert werden, sollte sich der 
    Betroffene gegen die Sterilisation wehren, darf sie nicht durchgeführt 
    werden 
    
 - der natürliche Will kann in jeder Form (Sprache, Gestik, Gebärden, 
    körperlicher Widerstand, ähnliche Verhaltensweisen) ausgedrückt 
    werden 
    
 - sollte der natürliche Wille gegen eine Sterilisation ausgerichtet 
    sein, aber eine akute Gefahr der Schwangerschaft oder durch eine Schwangerschaft 
    bestehen, kann evtl. eine geschlossene Unterbringung angeraten sein (diese 
    kann aufgehoben werden - eine Sterilisation nicht!) 
 
 
Gefahr einer Schwangerschaft
    - weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist die konkrete Annahme, dass 
    es ohne Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen kann 
    
 - ist keine sexuelle Aktivität zu erwarten, sind die Wechseljahre 
    bereits überschritten oder ist der dauernde Partner zeugungsunfähig, 
    darf die Sterilisation nicht durchgeführt werden 
    
 - auch die Sterilisation eines Mannes ist erlaubt, wenn die Gefahr besteht, 
    dass seine Geschlechtspartnerin schwanger wird (und wenn alle anderen Voraussetzungen 
    erfüllt sind) 
 
 
Gefährdung durch eine Schwangerschaft
    - Voraussetzung: Schwangerschaft bedeutet Gefahr für das Leben der 
    Betroffenen oder Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der 
    körperlichen oder seelischen Gesundheit der Betroffenen 
    
        - körperliche Beeinträchtigung: z.B. schwere Herz-Kreislauferkrankung, 
        Gebärmutterkrebs, chronisch entzündete Restniere 
        
 - seelisches Leiden: schwere depressive Fehlentwicklung, Suizidgefahr, 
        Gefahr eines nachhaltigen Leidens wenn vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen 
        das Kind von der Mutter trennen 
    
 
 
 
Ultima-ratio-Gedanke
    - Sterilisation ist nur die letzte Möglichkeit 
    
 - Sind keine anderen Verhütungsmittel anwendbar? 
    
        - ggf. ist der dauernde Partner verständig und kann zur Nutzung 
        anderer Verhütungsmittel angehalten werden  
    
 
 
 
