
    - Verkehrsunsicherheiten infolge gestörter Wahrnehmungs-, Differenzierungs- 
    und Reaktionsleistungen auf (besonders Unsicherheiten durch leichte Ablenkbarkeit, 
    verzögerte Entschlussfähigkeit, starke Nachahmungstendenz, falsches 
    Einschätzen von Distanzen oder Schwierigkeiten bei der Koordination) 
    
    
 - besondere Probleme im kognitiven Bereich und dadurch Unsicherheiten 
    bei der Beachtung von Verkehrsregeln und Verkehrszeichen 
    
 - Verkehrsunterricht sollte in erster Linie auf die Verkehrsteilnahme 
    der Kinder als Fußgänger abzielen (nach Möglichkeit sollte 
    auch die Verkehrsteilnahme als Fahrrad- oder sogar Mopedfahrer angestrebt 
    werden) 
    
 - geregelte Schülerbeförderung führt dazu, dass Kinder 
    ihre Raum- und Verkehrssicherheit kaum üben und festigen können 
    (Forderung nach individuellem Schulweg) 
    
 - Lerntempo und Gedächtnisleistungen behinderter Kinder sind geringer 
    
    
        - häufiges Üben und oftmalige Besuche der Jugendverkehrsschule 
        notwendig 
    
 
     - Kettcars und Fahrräder können von Sonderschülern oftmals 
    nicht benutzt werden 
    
        - spezielle Behindertenfahrräder werden benötigt 
        
 - Zusatzanfertigungen wie Haltegurte an den Kettcars können notwendig 
        sein 
    
 
     - Transferschwäche der Schüler 
    
        - Jugendverkehrsschule muss möglichst realitätsnah sein 
        
    
 
 
 
7.1 Verkehrstüchtigkeit und Verkehrstauglichkeit können 
von vier Gesichtspunkten aus beurteilt werden
a) Tüchtigkeit der Sinnesorgane 
    - Retina, mit der optisches Sehen geleistet wird, ist erst mit dem 6. 
    bis 8. Lebensjahr ausgereift (bis dahin bestehen Gesichtsfeldeinschränkungen) 
    
    
 - sehr hoher Prozentsatz an Schülern mit geistiger Behinderung verfügt 
    über Seh- und Hörstörungen 
    
 - kleinere Schüler können über viele Verkehrshindernisse 
    nicht hinwegsehen und dadurch die Verkehrssituation nicht erkennen 
 
 
b) Körperliche Bewegungsfähigkeit 
    - bei vielen  Schülern mit geistiger Behinderung finden sich Beeinträchtigungen 
    in der körperlichen Bewegungsfähigkeit 
    
 - gesamte Körpermotorik und Feinmotorik sind retardiert, was Auswirkungen 
    auf die Koordination von Hören, Sehen und Körperbewegung hat 
    
 - viele geistigbehinderte Schüler sind in der Raumwahrnehmung beeinträchtigt 
    
    
 - Beeinträchtigungen in der Schnelligkeit der Fortbewegung 
 
 
c) Kognitiver Entwicklungsstand 
    - Gefahren der Straße können nicht richtig erkannt werden 
    
 - Schwierigkeiten, den Informationsgehalt von Zeichen und Signalen in 
    der Umwelt richtig zu deuten 
    
 - häufig ist die soziale Reife nicht genug ausgebildet 
    
 - Störung der Koordination von zwei getrennten Wahrnehmungen 
    
 - mangelhafte Begriffsbildung von z.B. vorne, hinten, rechts, links, oben, 
    unten, nah, fern 
 
 
d) Verkehrswissen 
    - Vermittlung des nötigen Wissens für den Verkehr ist notwendig 
    
    
 - Wissen muss laufend kontrolliert werden 
 
 
7.2 Lernverhalten von Menschen mit geistiger Behinderung nach den Richtlinien 
des Landes NRW (1980) 
    - direkte Bezogenheit der Lerninteressen auf vitale Bedürfnisse 
    
 - weitgehende Gebundenheit des Gelernten an die Lernsituation (mangelnde 
    Transfertätigkeit) 
    
 - sach- und situationsverhaftete Ansprechbarkeit 
    
 - begrenzte Fähigkeit zu selbständiger Aufgabengliederung 
    
 - geringe Spontaneität im Hinblick auf bestimmte Lernaufgaben 
    
 - überwiegend handlungsbezogenes Lernen 
    
 - extrem geringes Lerntempo 
    
 - stark begrenzte Durchhaltefähigkeit im Lernprozess 
    
 - eingeschränkte Gedächtnisleistungen 
    
 - punktuelle Aufmerksamkeit 
    
 - begrenzte sprachliche Aufnahme-, Verarbeitungs- und Darstellungsfähigkeit 
    
 
 
7.3 Besondere Schwierigkeiten von Menschen mit geistiger 
Behinderung bei der 
Teilnahme am Straßenverkehr 
    - herabgesetzte Reaktionsfähigkeit 
    
 - verlangsamtes Reagieren 
    
 - Konzentrationsschwäche 
    
 - mangelhaftes Symbolverständnis 
    
 - geringes Regelverständnis 
    
 - verstärkte Nachahmung falschen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer 
    
    
 - unstrukturierte und verworrene Wahrnehmung von Verkehrssituationen, 
    mangelnde Unterscheidungsfähigkeit zwischen Wichtigem und Unwichtigem 
    
    
 - Fehleinschätzungen von Geschwindigkeiten 
    
 - Ablenkbarkeit 
    
 - geringe Zielorientierung 
    
 - Rigidität und Unflexibilität (einmal erworbene Verhaltensmuster 
    werden starr und ohne Berücksichtigung wechselnder Umweltbedingungen 
    durchgehalten) 
 

