
    - besonderes Problem liegt in der rechten Abwägung zwischen der Forderung 
    nach "mehr Mut zum pädagogischen Risiko" und der geregelten 
    Aufsichtspflicht 
    
 - Notwendigkeit der Verkehrsaufklärung im Elternhaus, Eltern in Projekte 
    der Verkehrserziehung einbeziehen 
    
 - Ausbildung von Mitarbeitern von Institutionen für Menschen mit 
    geistiger Behinderung 
    zur Verkehrserziehung findet kaum statt 
 
 
8.1 Verkehrspädagogische Richtungen
a) Vernunftpädagogik 
    - Vermittlung des Verkehrswissens und belehrender Appell an die Vernunft, 
    sich entsprechend zu verhalten, erzeugen situationsangemessenes Verkehrsverhalten 
    
    
 - immer von einer Verkehrssituation ausgehen und nicht von einem Verkehrszeichen 
    oder einer Verkehrsregel 
 
 
b) Emotionale Ansprache 
    - am Anfang des Unterrichts realistische Darstellung eines Verkehrsunfalls 
    mit schrecklichen Folgen (über Dias, Film oder Zeitungsausschnitt) 
    
    
 - Gefahr: die Schüler werden ängstlich 
    
 - ängstliche Menschen verhalten sich im Straßenverkehr falsch, 
    da sie diesen immer als gefährlich ansehen 
 
 
c) Moralische Motivation 
    - Fehlleistungen im Straßenverkehr gehen nicht in erster Linie auf 
    kognitive Fehlleistungen zurück, sondern auf ein Versagen des Willens 
    und Wollens 
    
 - die Entwicklung eines Wertgefühls für richtiges Verhalten 
    im Straßenverkehr muss in der Verkehrserziehung angestrebt werden 
    
    
 - Unterrichtsinhalte müssen über das Handeln nahegebracht werden, 
    nicht nur über Worte 
 
 
d) lerntheoretische Verkehrserziehung 
    - jüngeren und  Kindern mit geistiger Behinderung kann keine Einsicht in 
    die Verkehrssituation vermittelt werden 
    
 - Einarbeitung eines bedingten Reflexes 
 
 
8.2 Verkehrspädagogische Konzepte
Konzept der kritischen Verkehrsangepasstheit 
    - nach Holstein und Munsch 
    
 - optimale Einstellung in Form von Anpassung 
    
 - Schüler sollen sich Anforderungen des Straßenverkehrs anpassen 
    
    
 - 3A-Training (der Verkehrsteilnehmer soll A-lter, A-ufmerksamkeit und 
    Absicht der anderen Verkehrsteilnehmer abschätzen lernen) 
 
 
Konzept des kritischen Verkehrsverständnisses 
    - nach Bongard 
    
 - in Unterrichtsfach Politik eingliedern, Kinder sollen zu selbständigen, 
    mündigen Bürgern werden 
 
 
Systemische Verkehrserziehung 
    - nach Böcher 
    
 - Verkehrsteilnehmer Mensch stellt System dar, der in anderes System (Straßenverkehr) 
    eingegliedert werden soll, das wiederum aus vielen anderen Systemen besteht 
    
    
 - Unfall bedeutet, dass die Systeme nicht richtig funktionieren 
    
 - Ziel der Verkehrserziehung: alle Systeme kennen 
    
 - Verkehrserziehung = soziale Erziehung (soziale Grundqualifikationen 
    müssen vorhanden sein) 
 
 
8.3 Beschlüsse der Kultusministerkonferenz 
    - Kindergarten: Kind wird befähigt, sich als Fußgänger 
    richtig zu verhalten 
    
 - Primarstufe: Schüler werden zum Radfahrer ausgebildet 
    
 - Sekundarstufe I: Schüler sollen in der Lage sein, sich als Mofa- 
    oder Mopedfahrer richtig zu verhalten 
    
 - Sekundarstufe II: alle Kenntnisse, die zur Führung eines Kraftfahrzeugs 
    notwendig sind, werden nahegebracht 
 
 
8.4 Elternarbeit 
    - Kleingruppenarbeit mit Eltern 
    
 - pädagogisches Expertenwissen der Eltern gleichberechtigt neben 
    das Wissen der Experten stellen 
    
 - Eltern zusammen mit Kindern und Erziehern in Schonräumen handeln 
    lassen 
    
 - Eltern als gleichberechtigte Helfer und Beobachter bei Übungen 
    in der Realsituation einsetzen 
    
 - Eltern an den Erfolgen der Kinder möglichst unmittelbar und konkret 
    teilhaben lassen 
 
 

