
    - Lernzielgruppen der Verkehrserziehung: 
    
        - Verbesserung der Wahrnehmungs-, Differenzierungs- und Reaktionsleistungen 
        der Kinder 
        
 - Verbesserung der Konzentration und Aufmerksamkeit der Kinder 
        
 - Verbesserung des Bewegungsverhaltens und der Geschicklichkeit der 
        Kinder 
        
 - Kennen lernen der technischen Grundlagen von Fahrrad und Kettcar 
        
        
 - Kennen und Praktizieren der wichtigsten Verhaltensweisen zur Benutzung 
        öffentlicher Verkehrsmittel 
        
 - Erkennen von Bushaltestellen, regelgerechtes Ein- und Aussteigen 
        in bzw. aus dem Schulbus 
        
 - Bewältigung von Situationen im Verkehr als Fußgänger 
        oder Fahrradfahrer, regelgerechte Benutzung des Gehwegs und Überqueren 
        der Fahrbahn an einer gesicherten Stelle 
        
 - Spaß am Praktizieren regelgerechten Verkehrsverhaltens 
        
 - Vermeidung von unangemessen ängstlichen Reaktionen 
        
 - Beanspruchung der Hilfe von Mitmenschen 
    
 
     - Sozialerziehung 
    
        - Bereitschaft und Fähigkeit, auf andere Rücksicht zu nehmen 
        
        
 - eigenes Verhalten auch an dem Verhalten der anderen auszurichten 
        
        
 - sich gegenseitig helfen und unterstützen 
        
 - Verantwortung übernehmen 
        
 - sich gegenseitig nicht behindern oder verletzen 
    
 
     - Partnerkunde 
    
 - Straßenkunde 
    
 - Tageskunde (Einflüsse der Tageszeit, der Jahreszeit und des Wetters) 
    
    
 - Fahrzeugkunde 
    
 - Verkehrsdynamik (wie man an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeigeht, 
    wie man ihnen ausweicht) 
 
 
9.1 Verkehrsunspezifische Qualifikationen
9.1.1 Visuelle Wahrnehmungsfähigkeit 
    - Farben erkennen und unterscheiden 
    
 - unterschiedliche Formen unterscheiden 
    
 - unterschiedliche optische Signale unterscheiden 
    
 - Abstände quantitativ grob schätzen 
    
 - Länge und Breite von Räumen realitätsgerecht wahrnehmen 
    
    
 - unterschiedliche Geschwindigkeiten realitätsgerecht wahrnehmen 
    
    
 - Bewegungen anderer beweglicher Gegenstände mit den Augen verfolgen 
    
    
 - Blickrichtung willkürlich verändern 
    
 - Räume mit den Augen absuchen können 
    
 - wahrgenommene gegenständliche Elemente als bedeutungsvolle Ganzheit 
    identifizieren 
 
 
9.1.2 Akustische Wahrnehmungsfähigkeit 
    - Geräusche erkennen und benennen 
    
 - einzelne Geräusche aus einer Vielzahl anderer Geräusche heraus 
    hören 
    
 - Geräusche in Bezug auf die Richtung lokalisieren 
    
 - Veränderungen des Abstandes von Geräuschen wahrnehmen 
    
 - Geräusche eigenen und fremden Handlungen zuordnen 
    
 - Geräusche und Situationen einander zuordnen 
 
 
9.1.3 Motorik 
    - gleichgewichtssichere Bewegungen einüben 
    
 - Bewegungsabläufe ökonomischer ausführen 
    
 - Bewegungen gleichmäßiger gestalten 
    
 - wahrgenommene visuelle und akustische Signale in unterschiedliche motorische 
    Abläufe umsetzen 
    
 - Bewegungsabläufe nicht unabhängig von Wahrnehmungsprozessen 
    gestalten 
    
 - Zusammenhänge zwischen motorischen Abläufen und sozial-emotionalen 
    Zuständlichkeiten erkennen 
    
 - mögliche Auswirkungen von Bewegungsabläufen vorhersehen können 
    
 
 
9.1.4 Reaktionsfähigkeit 
    - auf akustische Signale hin stehen bleiben 
    
 - auf akustische Signale hin schneller bzw. langsamer gehen 
    
 - Motorik mit visueller/ akustischer Wahrnehmung koordinieren 
    
 - flexibel auf unerwartete akustische bzw. visuelle Signale reagieren 
    
    
 - in uneindeutigen Situationen vor einer Reaktion zusätzliche Informationen 
    einholen 
    
 - Diskrimination von wichtigen Signalen vor einer Reaktion 
 
 
9.1.5 Kommunikationsfähigkeit 
    - erkennen, dass Botschaften und Informationen ausgetauscht werden können., 
    obwohl man sich akustisch nicht verständigen kann 
    
 - nicht-sprachliche Botschaften senden und entschlüsseln 
    
 - erkennen, dass nicht-sprachliche Botschaften häufig falsch verstanden 
    werden können 
    
 - erkennen, dass nicht nur Menschen, sondern auch Fahrzeuge visuell und 
    akustisch Botschaften an andere Menschen geben können 
    
 - Uneindeutigkeit nicht-sprachlicher Botschaften ertragen können 
    ohne vorschnell für sich selbst Eindeutigkeit herzustellen 
    
 - in uneindeutigen Situationen angemessene nicht-sprachliche Verständigungsmöglichkeiten 
    zur Verfügung haben 
    
 - möglichst viele nicht-sprachliche Kommunikationskanäle für 
    die Verständigung benutzen können 
    
 - verstehen, dass nicht-sprachliche Verständigung auch eine räumliche 
    Dimension hat 
    
 - für die jeweilige räumliche Situation den angemessenen Kommunikationskanal 
    benutzen 
 
 
9.1.6 Sozial-emotionale Qualifikationen 
    - verstehen, dass Gefühle für das Leben aller Menschen wichtig 
    sind 
    
 - verstehen, dass in der selben Situation die beteiligten Menschen unterschiedliche 
    Gefühle haben können 
    
 - verstehen, dass Gefühle das Denken und Handeln aller Menschen wesentlich 
    beeinflussen 
    
 - wissen, dass Gefühle Ursachen haben 
    
 - anderen Menschen Gefühle ansehen 
    
 - verstehen, dass eigene Gefühle dazu führen können, dass 
    man andere Menschen falsch oder ungerecht behandelt 
    
 - über bedrückende Gefühle sprechen 
    
 - den Druck aggressiver Gefühle in sozial unschädlicher Weise 
    mindern 
    
 - eine Situation mit den Augen des anderen sehen 
    
 - verstehen, dass Enttäuschungen und Versagungen häufig Aggressionen 
    zur Folge haben 
    
 - bei Enttäuschungen und Versagungen gelassen reagieren 
    
 - uneindeutige Situationen aushalten, ohne vorschnelle Urteile zu fällen 
    
    
 - zwischen dem Auftreten und der Befriedigung eines Bedürfnisses 
    eine kurze Verzögerung einschieben 
    
 - Befriedigung bzw. Freude empfinden, anderen helfen können bzw. 
    helfen 
    
 - Hilfsangebote an andere sprachlich oder nicht-sprachlich verdeutlichen 
    
    
 - Hilfsangebote an andere annehmen mögen 
    
 - sich bedanken oder Dank annehmen 
 
 
9.2 Verkehrsspezifische Kompetenzen
9.2.1 Visuelle Wahrnehmungsfähigkeit 
    - Grundfarben Rot, Gelb und Grün erkennen, benennen und unterscheiden< 
    
    
 - bei Drucktastenampel den Druckknopf wahrnehmen 
    
 - bei Fußgängerampeln den Zusammenhang zwischen der Farbe Rot 
    und dem stehenden Männchen und zwischen der Farbe Grün und dem 
    laufenden Männchen wahrnehmen 
    
 - Gehweg, Bordstein, Radweg und Fahrbahn voneinander unterscheiden 
    
 - Bordstein als Signal zum Anhalten wahrnehmen 
    
 - auf dem Gehweg Innen und Außen unterscheiden können 
    
 - Zebrastreifen. Fußgängerampeln, Unter- und Überführungen 
    wahrnehmen und als geeignete Möglichkeit der Fahrbahnüberquerung 
    erkennen 
    
 - Breite von Fahrbahnen abschätzen 
    
 - durch Bewegungen des Kopfes und Veränderung der Blickrichtung Radwege 
    oder Fahrbahnen als frei oder nicht frei wahrnehmen 
    
 - Entfernung und Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge abschätzen 
    
    
 - Wahrnehmung von Entfernungen und Geschwindigkeiten in Beziehung zueinander 
    setzen 
    
 - Gefährdungen bei Überqueren von Fahrbahnen an ungesicherten 
    Stellen wahrnehmen 
    
 - Schilder von der äußeren Form her unterscheiden können 
    
    
 - für Fußgänger und Radfahrer wesentliche Schilder des 
    zugänglichen örtlichen Verkehrsbereichs wahrnehmen, unterscheiden 
    und in ihrer Bedeutung verstehen 
    
 - Hinweisschilder für Polizei und Schülerlotsen identifizieren 
    
    
 - Bushaltestellen erkennen 
    
 - erkennen dass Wahrnehmungen von Farben abhängig sind und dass es 
    schlecht und gut sichtbare Farben im Verkehr gibt 
    
 - erkennen, dass helle Farben bei der eigenen Kleidung bevorzugt werden 
    sollten 
    
 - erkennen, dass blinkende Fahrzeuge immer zu besonderer Vorsicht veranlassen 
    sollten 
    
 - erkennen, dass blaue Blinksignale besonders beachtet werden müssen 
    
    
 - erkennen, dass es unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheiten 
    von Fahrbahnen und Gehwegen gibt, die sich mit der Wetterlage verändern 
    können 
    
 - erkennen, dass die Bremswege von Fahrzeugen von der Oberflächenbeschaffenheit 
    abhängen 
 
 
9.2.2 Akustische Wahrnehmungsfähigkeit 
    - Warnsignale als solche erkennen und den jeweiligen Sendern zuordnen 
    
    
 - unterschiedliche Motorengeräusche den Sendern zuordnen 
    
 - Entfernung und Herkunft von Fahrzeuggeräuschen abzuschätzen 
    und Veränderungen der Entfernung wahrnehmen 
    
 - Diskrimination von wichtigen Geräuschen im Straßenverkehr 
    
    
 - erkennen, dass Schutzkleidung im Straßenverkehr die akustische 
    Wahrnehmung behindern kann 
    
 - akustische Informationsquellen als solche nutzen 
    
 - Gefahren akustischer Ablenkung konkret erfahren 
    
 - Bremsgeräusche als solche wahrnehmen und als Achtungssignal interpretieren 
    
 
 
9.2.3 Motorik 
    - am Bordstein anhalten 
    
 - auf dem Gehweg innen gehen 
    
 - Hindernissen ausweichen 
    
 - nicht grundlos stehen bleiben 
    
 - verschiedene Geschwindigkeiten unterscheiden und selbst praktizieren 
    können 
    
 - Fahrbahnen rechtwinklig überqueren 
    
 - auf Zebrastreifen und an Ampeln rechts gehen 
    
 - auch bei Wechsel der Fußgängerampel auf rot zügig weitergehen 
    
    
 - während der Fahrbahnüberquerung den Verkehr auf beiden Seiten 
    mit beobachten 
    
 - sich wahrnehmungsgeleitet bewegen 
    
 - in Schonräumen verschiedene Ziele mit verschiedenen vorgegebenen 
    Geschwindigkeiten erreichen 
    
 - in geschützten Realsituationen die Benutzung von Rolltreppen und 
    Aufzügen einüben 
 
 
9.2.4 Reaktionsfähigkeit 
    - Bewegungen insofern kontrollieren, dass unbeabsichtigtes Hinterherlaufen 
    vermieden wird 
    
 - auch unter ablenkenden Bedingungen Warnsignale wahrnehmen und rasch 
    in situationsgerechtes Verhalten umsetzen 
    
 - entsprechend der Verkehrssituation rasch stehen bleiben oder rasch weitergehen 
    
    
 - rascher Wechsel zwischen Wahrnehmungsvorgängen und Bewegungen einüben 
    
 
 
9.2.5 Kommunikationsfähigkeit 
    - wissen und erfahren, dass man sich trotz großen Verkehrslärms 
    und trotz großer Entfernungen mit Zeichen verständigen kann 
    
 - Handzeichen geben, wenn man einen Zebrastreifen überqueren möchte 
    
    
 - motorisierten Verkehrsteilnehmern und Radfahrern vor Betreten der Fahrbahn 
    in die Augen sehen 
    
 - auf Augen- und Handbewegungen anderer Verkehrsteilnehmer achten und 
    diese richtig zu deuten 
    
 - Drohgebärden anderer Verkehrsteilnehmer als Signal anzusehen, selber 
    besonders vorsichtig zu handeln 
    
 - über die Körpersprache Angst- oder Unsicherheitsgefühle 
    ausdrücken können 
    
 - sich der Mehrdeutigkeit nicht-sprachlicher Botschaften bewusst zu sein 
    
    
 - körpersprachlich nachfragen können, wenn man sich über 
    die Bedeutung einer nicht-sprachlichen Botschaft nicht im Klaren ist 
    
 - Fußgänger und Radfahrer sprachlich oder nicht-sprachlich 
    um Auskunft oder Hilfe bitten können 
    
 - Polizisten erkennen und in unsicheren Situationen ansprechen 
    
 - eine Telefonzelle als solche erkennen und bedienen zu können 
    
 - sich sprachlich oder nicht-sprachlich bedanken können 
 
 
9.2.6 Sozial-emotionale Qualifikationen 
    - wissen, dass Autos anders reagieren als Lebewesen 
    
 - wissen, dass Autos gefühllos sind und gefährlich sein können 
    
    
 - wissen, dass das Verkehrsverhalten aller Beteiligten auch immer von 
    ihren Gefühlen bestimmt wird 
    
 - wissen, dass in der selben Verkehrssituation und dem selben Moment alle 
    beteiligten Menschen unterschiedliche Gefühle haben können 
    
 - wissen, dass man den motorisierten Verkehrsteilnehmern die Gefühle 
    nicht ansehen kann, weil man ihre Gesichter nicht sieht 
    
 - wissen, dass gefühlsbedingtes Handeln auch dann zu erwarten ist, 
    wenn man die Gefühle der anderen nicht wahrnimmt 
    
 - wissen, dass Angst oder Unsicherheit im Straßenverkehr keine Schwächen 
    darstellen, derer man sich schämen muss 
    
 - erfahren, dass Aggression oder Übermut im Straßenverkehr 
    besonders leicht zu Gefährdungen führen können 
    
 - wissen, dass man Aggressionen gefahrlos für sich und andere in 
    Schonräumen ausleben kann und darf 
    
 - wissen, dass man selbst nicht immer von anderen Verkehrsteilnehmern 
    gesehen wird, wenn man diese sieht (besonders in der Dunkelheit) 
    
 - wissen, dass man in heller Kleidung viel eher gesehen werden kann 
    
 - wissen, dass im Auto oder unter dem Helm das Hörvermögen behindert 
    ist 
    
 - wissen, dass man die Wünsche anderer manchmal von der Situation 
    her erschließen kann 
    
 - wissen, dass es befriedigend sein kann, zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer 
    auf eigene Rechte zu verzichten 
    
 - wissen, dass sich Menschen unangenehm verändern können, wenn 
    sie in einem Auto oder auf einem Motorrad sitzen 
    
 - einen notwendigen Bedürfnisaufschub ertragen können 
    
 - über einen längeren Zeitraum beharrlich ein Ziel verfolgen 
    können 
 
 
9.2.7 Benutzung privater und öffentlicher Verkehrsmittel 
a) öffentliche Verkehrsmittel: 
    - Haltestellen als solche identifizieren 
    
 - gewünschte Buslinie erkennen können 
    
 - Fahrschein lösen und bereit halten 
    
 - Treppen bzw. Rolltreppen benutzen können 
    
 - Ein- und Aussteigen können 
    
 - sich im Verkehrsmittel angemessen verhalten 
    
 - ein Fahrziel an unveränderlichen Merkmalen erkennen 
    
 - sich rechtzeitig vor Erreichen des Ziels in der Nähe des Ausstiegs 
    aufhalten 
    
 - sich nach dem Ausstieg orientieren und den Weg fortsetzen können 
    
    
 - Auskünfte einholen und um Hilfe bitten können 
    
 - Namen und Adresse bereithalten 
 
 
b) private PKW: 
    - Vorteile des behinderungsgerechten Sitzes erfahren 
    
 - Gründe für das Benutzen von Rückhaltesystemen erkennen 
    
    
 - den Sitzplatz hinten rechts akzeptieren 
    
 - das Ein-/ Aussteigen vom/ zum Gehweg aus/ hin üben 
    
 - den Fahrer während der Fahrt nicht erschrecken 
 
 
9.2.8 Vorbereitung auf die Radfahrprüfung 
    - unabdingbare motorische Fähigkeiten im Schonraum üben 
    
 - für Radfahrer bedeutsame Warn-, Vorsichts- und Hinweiszeichen erkennen 
    und verstehen 
    
 - mit dem Fahrrad den Geh- oder Radweg so benutzen, dass andere Fußgänger, 
    Rad- oder Rollstuhlfahrer nicht gefährdet werden 
    
 - wissen, dass Radfahrer bis zum 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen, 
    wenn kein Radweg vorhanden ist 
    
 - beim Überqueren der Straße absteigen 
    
 - vom Geh- oder Radweg nicht plötzlich auf die Fahrbahn fahren 
    
 - beim Fahren auf dem Radweg Ein- und Ausfahrten beachten 
    
 - auf anhaltende oder parkende Autos achten 
    
 - beim Linksabbiegen gleichzeitig den Quer- und den Parallelverkehr beachten 
    
    
 - die Vorfahrt motorisierter Verkehrsteilnehmer beachten und berücksichtigen, 
    dass diese Radfahrern die Vorfahrt nehmen könnten 
    
 - wissen, dass Radfahrer von motorisierten Verkehrsteilnehmern häufig 
    übersehen werden 
    
 - wissen, dass Nebeneinanderfahren gefährlich ist 
    
 - beachten, dass die Beleuchtung rechtzeitig angeschaltet wird und wissen, 
    dass sie nicht zum eigenen Sehen da ist, sondern dafür sorgt, dass 
    man von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird 
    
 - Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads überprüfen können 
    
 
 

